Beschwerdeverfahren
Beschwerdeverfahren
- Einleitende Bestimmungen
1.1. Dieses Beschwerdeverfahren wurde in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch (im Folgenden: Bürgerliches Gesetzbuch) und des Gesetzes Nr. 634/1992 Slg., Verbraucherschutzgesetz, in der jeweils gültigen Fassung erstellt.
1.2. Durch die Bestellung von Waren beim Verkäufer stimmt der Käufer den nachstehenden Reklamationsbestimmungen zu.
1.3. Für den Fall, dass die Ware nicht persönlich abgeholt wird, gilt als Annahme der Ware der Zeitpunkt der Übergabe an den ersten Spediteur.
1.4. Als Verkaufsnachweis stellt der Verkäufer für jeden gekauften Artikel einen Steuerbeleg (Rechnung) mit allen für die Geltendmachung der Garantie erforderlichen Daten aus (Artikelcode, Produktname, Preis, Menge, Händlername, vertraglicher Garantiezeitraum, für den die Garantie gilt). der gekaufte Artikel hält...). Die Gewährleistungsfristen für einzelne Waren- und Komponentenarten sind in den Gewährleistungsfristen des Verkäufers (Ziffer 8) aufgeführt.
- Grundbedingungen der Beschwerde
2.1. Die Rechte des Käufers aus mangelhafter Leistung richten sich nach den einschlägigen allgemein verbindlichen Vorschriften (insbesondere den Bestimmungen des § 2161 des polnischen Bürgerlichen Gesetzbuchs).
2.2. Tritt während der Gewährleistungsfrist ein Mangel an der Kaufsache auf, hat der Käufer das Recht, diesen Mangel geltend zu machen.
2.3. Mit einer vertraglichen Beschaffenheitsgarantie (im Folgenden „Garantie“ genannt) verpflichtet sich der Verkäufer, dass die Sache für den üblichen Verwendungszweck geeignet ist oder die üblichen Eigenschaften für einen bestimmten Zeitraum beibehält. Diese Wirkungen hat auch die Angabe der Gewährleistungsfrist bzw. der Nutzungsdauer der Sache auf dem Verkaufsbeleg. Die Garantie ist vertraglich und auf dem Verkaufsbeleg oder Lieferschein angegeben.
2.4. Der Käufer hat das Recht, eine Garantie auf die vom Verkäufer gekauften Waren in Anspruch zu nehmen. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch normale Abnutzung verursacht werden.
2.5. Die Reklamation muss innerhalb der im Lieferschein angegebenen Garantiefrist erfolgen. Die Garantiefrist für die gelieferte Ware beginnt mit dem Tag der Ausstellung des Steuerbelegs und verlängert sich um die Zeit, in der das Produkt unter Garantie repariert wurde.
2.6. Bei softwareähnlichen Waren erstreckt sich die Gewährleistung nur auf die physische Lesbarkeit des Installationsmediums. Mit dem Entfernen der Schutzmaßnahmen (Folien, Siegel, Öffnen des Umschlags usw.) wird der Käufer zum autorisierten Benutzer des Softwareprodukts und akzeptiert die Lizenzvereinbarung des Softwareherstellers. Diese Art von Waren können nicht mehr an den Verkäufer zurückgegeben werden.
2.7. Als Mängel gelten solche, die der Verkäufer zum Zeitpunkt des Verkaufs verschwiegen hat.
2.8. Eine während der Garantiezeit eingetretene Veränderung (Eigenschaft) der Ware infolge weiterer Abnutzung kann nicht als Mangel angesehen werden. Die Garantie deckt keine Mängel ab, die verursacht wurden durch:
- Verletzung von Schutz- oder Garantiesiegeln, Barcodes und Aufklebern, sofern diese auf dem Produkt angebracht sind
- durch Verwendung entgegen der Bedienungsanleitung
- Verwendung falscher oder fehlerhafter Software
- durch Änderung oder Aktualisierung der Software unter Verstoß gegen die vom Softwarehersteller angegebenen Mindestanforderungen und Kompatibilitätsanforderungen
- unvorsichtiger oder unsachgemäßer Verwendung
- Verwendung nicht originaler Verbrauchsmaterialien
- mechanische Beschädigung der Ware
- Schäden an Waren durch Schadsoftware
- Schäden an der Ware, Auswirkungen von Überspannungen im Verteilungsnetz
- vor dem Kauf, d.h. die dem Käufer zum Zeitpunkt des Verkaufs bekannt waren und mit denen er sie erworben hat
- durch übermäßige Belastung oder Verwendung entgegen den in der Gebrauchsanweisung angegebenen Bedingungen
- Schäden durch Naturelemente oder höhere Gewalt
- durch unqualifizierte (unerlaubte) Eingriffe oder unfachmännisches Verändern von Hardwareparametern
- unzureichende oder unsachgemäße Wartung
- durch die Verwendung der Waren unter Bedingungen, die nicht den Parametern der Büroumgebung entsprechen
- Nichtbeachtung der vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsintervalle
- durch Brechen von Schutzsiegeln und Seriennummern (z. B. IMEI), sofern diese auf dem Produkt vorhanden sind
- für gebrauchte Waren während der Reparatur in einer anderen als der vom Verkäufer angegebenen Servicestelle
2.9. Wenn der Käufer die Garantie in Anspruch nimmt, ist der autorisierte Mitarbeiter des Verkäufers verpflichtet, unverzüglich, in komplexeren Fällen innerhalb von drei Werktagen, über die Annahme der Reklamation zu entscheiden. Die Zeit, die für eine fachmännische Beurteilung des Mangels erforderlich ist, wird in dieser Frist jedoch nicht mitgerechnet.
2.10. Die Reklamation, einschließlich der Beseitigung des Mangels, wird unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Geltendmachung der Reklamation bearbeitet. Ein autorisierter Mitarbeiter des Verkäufers kann in begründeten Fällen mit dem Käufer eine andere Frist vereinbaren.
2.11. Vor Übergabe des Computersystems oder Datenträgers zur Reparatur ist es die Pflicht des Käufers, für die Erstellung einer ausreichenden Sicherung der Daten zu sorgen und so deren möglichen Schaden abzuwenden. Der Verkäufer haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung der auf den Geräten gespeicherten Daten.
2.12. Ein Käufer, der mit einer ID-Nummer einen Kauf tätigt, also bei Abschluss eines Kaufvertrages den Namen seines Unternehmens und dessen ID-Nummer angibt, gilt als Unternehmer (kauft Produkte oder nutzt Dienstleistungen zum Zwecke seines Geschäftsbetriebs mit diesen Produkten). oder Dienstleistungen) und unterliegt nicht dem Recht des Verbraucherschutzes (z. B. muss die Beschwerde nicht innerhalb von 30 Tagen gelöst werden, er hat nicht das Recht, im Fernabsatz gekaufte Waren innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben usw.).
2.13 Der Käufer ist verpflichtet, das Gerät zur Reklamation sauber zu übergeben.
III. Verfahren zur Einreichung einer Beschwerde
3.1. Der Käufer ist stets verpflichtet, die Gültigkeit der Garantie durch Vorlage des Kaufbelegs nachzuweisen, und wenn die Ware bereits reklamiert wurde, muss er auch die Inanspruchnahme nachweisen. Ohne Vorlage des Kaufbelegs wird der Verkäufer das Reklamationsverfahren nur dann einleiten, wenn der Käufer auf andere Weise glaubhaft nachweist, dass er die reklamierte Ware vom Verkäufer gekauft hat.
3.2. Reklamationen müssen immer vor Ort beim Verkäufer eingereicht werden, und zwar:
- persönlich an der Adresse der Einrichtung (Filiale) Žižkova 489, Příbram
- per Post oder per Versanddienstleister:
Der Käufer muss sich zunächst an die Reklamationsabteilung wenden, entweder unter der Telefonnummer: +420 725 303 415 oder per E-Mail: info@simplypc.cz. Die reklamierte Ware muss ausreichend verpackt und gegen mögliche mechanische Beschädigungen während des Transports gesichert sein Das Paket muss die vollständige reklamierte Ware, eine genaue Beschreibung des Mangels und ausreichende Kontaktdaten des Käufers (Name, Adresse, Telefonnummer, Kopie des Verkaufsbelegs) enthalten. Die bearbeitete Reklamation wird an den angegebenen Kontakt zurückgesendet. Die Kosten für den Transport der reklamierten Ware zum Geschäftsgelände des Verkäufers trägt immer der Käufer, die Kosten für den Transport der reklamierten Ware zurück zum Käufer trägt der Verkäufer. Die Wahl des Transportunternehmens bleibt dem Verkäufer ebenfalls vorbehalten, nicht reklamierte Ware wird nach Ablauf der gesetzlichen Frist entsorgt.
3.3. Auf Wunsch des Käufers stellt ein autorisierter Mitarbeiter des Verkäufers dem Käufer eine Bestätigung über den Zeitpunkt der Geltendmachung der Reklamation, die Art der Lösung der Reklamation sowie die Durchführung etwaiger Reparaturen und deren Dauer aus.
3.4. Die zur Beanstandung eingereichte Ware wird nur auf den spezifizierten Mangel geprüft.
3.5. Schäden an Gütern während des Transports unterliegen dem Reklamationsverfahren des Transportunternehmens.
3.6. Sobald der Käufer einige Rechte aus mangelhafter Leistung ausübt, beispielsweise das Recht auf Beseitigung des Mangels oder auf einen Preisnachlass, ist er an diese Erklärung gebunden und kann die Wahl des ausgeübten Rechts nicht ändern, es sei denn, er vereinbart mit einem autorisierten Mitarbeiter etwas anderes des Verkäufers.
- Fristen für die Geltendmachung einer Reklamation
4.1. Die Reklamation muss innerhalb der Gewährleistungsfrist erfolgen. Beanstandungen müssen unverzüglich erfolgen, d. h. sobald sich der Mangel zeigt. Jede Verzögerung bei der weiteren Nutzung der Ware kann zu einer Verschlimmerung des Mangels und einer Verschlechterung der Ware führen und ein Grund für die Ablehnung der Reklamation und die Beendigung der Gewährleistungsfrist sein.
4.2. Die Zeit, in der die reklamierte Ware repariert wurde, wird nicht in die Garantiezeit einbezogen.
- Entfernbare Mängel
5.1. Als behebbare Mängel gelten Mängel, die durch Reparatur beseitigt werden können, ohne dass die Funktion und Qualität der Ware beeinträchtigt wird.
5.2. Liegt ein behebbarer Mangel vor, hat der Käufer das Recht auf kostenlose, rechtzeitige und ordnungsgemäße Beseitigung. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Kalendertagen ab Geltendmachung der Reklamation zu beseitigen.
5.3. Ein autorisierter Mitarbeiter des Verkäufers entscheidet über die Reparatur und markiert oder vereinbart einen Termin für die Abholung der Reparatur durch den Käufer, sofern nichts anderes vereinbart ist (Versand per Post, Einsatz eines Transportunternehmens).
5.4. Im Falle eines behebbaren Mangels hat der Käufer nur in folgenden Fällen das Recht, die Ware umzutauschen (Umtausch gegen gleichartige Ware möglich) oder vom Vertrag zurückzutreten:
- Der Anspruch wurde nicht innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Tag seiner Antragstellung bearbeitet und es wurde keine andere Vereinbarung getroffen
- Der Käufer kann die Ware nicht ordnungsgemäß nutzen, weil nach der Reparatur ein behebbarer Mangel erneut auftritt oder eine größere Anzahl behebbarer Mängel vorliegt. Ein erneutes Auftreten eines Mangels nach der Reparatur liegt dann vor, wenn derselbe Mangel, der bereits während der Gewährleistungsfrist mindestens zweimal behoben wurde, erneut auftritt. Ein Produkt weist eine höhere Anzahl von Mängeln auf, wenn es zum Zeitpunkt der Reklamation mindestens drei behebbare Mängel aufweist.
- Unbehebbare Mängel
6.1. Als irreparabler Mangel gilt ein Mangel, der nicht beseitigt werden kann oder dessen Beseitigung unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände nicht zweckmäßig ist.
6.2. Handelt es sich um einen irreparablen Mangel, der die ordnungsgemäße Verwendung der Ware als mangelfreies Produkt verhindert:
- Der Verkäufer bietet an, die Ware gegen eine einwandfreie Ware umzutauschen (kann gegen eine ähnliche Ware umgetauscht werden).
- Wenn der Verkäufer keine vergleichbaren Waren anbieten kann, wird der Kaufpreis der Waren an den Käufer zurückerstattet.
VII. Widerspruch zum Kaufvertrag
7.1. Der Verkäufer ist gegenüber dem Käufer dafür verantwortlich, dass die verkauften Waren zum Zeitpunkt der Annahme durch den Käufer dem Kaufvertrag entsprechen. Vertragsgemäßheit bedeutet weiter, dass die Ware die vom Verkäufer beschriebene oder im Hinblick auf die Art der angebotenen Ware übliche Qualität und Gebrauchseigenschaften aufweist.
7.2. Für den Fall, dass die Ware bei der Annahme durch den Käufer nicht dem Kaufvertrag entspricht, ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware auf Wunsch des Käufers unverzüglich wieder in den kaufvertragsgemäßen Zustand zu versetzen, entweder durch Reparatur der Ware oder durch Austausch (Umtausch gegen gleichartige Ware möglich). Ist dies nicht möglich, kann der Käufer einen angemessenen Preisnachlass verlangen oder vom Kaufvertrag zurücktreten.
VIII. Garantiefristen
8.1. Die vom Verkäufer gewährte Garantie gilt für die im Steuerbeleg aufgeführten Waren und Dienstleistungen mit folgenden Ausnahmen:
- Verbrauchsmaterialien (Toner, ... etc.),
- Akkumulatoren und Batterien (Kapazität),
- Mängel, die Software-Ursprungs sind,
- defekte Pixel von LCD (TFT) Displays nach der Norm ISO 13406-2,
- Neuinstallation der SW nach einem vom Benutzer verursachten Betriebssystemabsturz.
8.2. Die vom Verkäufer gewährte Garantie gilt nur unter der Bedingung, dass der Käufer die sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Reklamationsordnung ergebenden Bedingungen erfüllt.
8.3. Gewährleistungsfristen für Waren:
- Neu: 24 Monate (oder gültige Herstellergarantie),
- neu, freigelegt, unbenutzt (z. B. offene Verpackung): 0-36 Monate,
- generalüberholt: 0-48 Monate,
- Gebraucht: 0-36 Monate,
- nicht funktionsfähig: keine Garantie.
- Reparaturen nach Ablauf der Garantiezeit
9.1. Im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit bietet der Verkäufer dem Käufer auch einen Nachgarantieservice für die gekaufte Ware an.
9.2. Für diese Serviceleistungen gilt die jeweils gültige Servicepreisliste.
- Schlussbestimmungen
Diese Beschwerdeordnung ist ab dem 1. Juni 2022 gültig und ersetzt alle vorherigen Versionen.